Sie sind hier: Startseite Recht Gesetzliche Grundlagen: Österreich FAQ Opferrechte und Prozessbegleitung

Opferrechte und Prozessbegleitung

 

Was umfasst Prozessbegleitung im Strafverfahren?
Die Prozessbegleitung besteht aus zwei Komponenten: der psychosozialen und der juristischen Prozessbegleitung. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst die Vorbereitung der Betroffenen auf das Verfahren und die mit ihm verbundenen emotionalen Belastungen sowie die Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungs- und Hauptverfahren (also zur Polizei und zum Gericht). Juristische Prozessbegleitung bedeutet die rechtliche Beratung und Vertretung durch eine/n Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Die Prozessbegleitung beginnt üblicherweise mit der Anzeigeerstattung, in Ausnahmefällen auch schon früher, etwa mit einer Beratung im Hinblick auf die Anzeigeerstattung.

Wer kann Prozessbegleitung im Strafverfahren in Anspruch nehmen?

1. Jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt oder in ihrer sexuellen Integrität beeinträchtigt worden sein könnte.
2. Die/der Ehegattin/Ehegatte, die/der Lebensgefährtin/Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeuginnen/Zeugen der Tat waren, also mit angesehen haben, wie die/der Angehörige getötet wurde.

Wann wird Prozessbegleitung im Strafverfahren gewährt?
Opfern lt. obiger Definition wird auf ihr Verlangen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung gewährt, soweit dies zur Wahrung ihrer prozessualen Rechte unter größtmöglicher Bedachtnahme auf ihre persönliche Betroffenheit erforderlich ist. Die Beurteilung der Erforderlichkeit obliegt der die Prozessbegleitung anbietenden Einrichtung.

Was kostet die Prozessbegleitung im Strafverfahren?

Für das Opfer ist die Prozessbegleitung immer kostenlos, egal, wie das Strafverfahren endet. Im Falle einer Verurteilung kann dem/der Verurteilten der Ersatz der Kosten bis zu einer Höhe von € 1.000,– auferlegt werden. Wird der/die Beschuldigte freigesprochen, trägt der Staat die Kosten.

Wann wird Prozessbegleitung im Zivilverfahren gewährt?
Wurde einem Opfer im Strafverfahren psychosoziale Prozessbegleitung gewährt, so gilt diese auf sein Verlangen auch für einen zwischen ihm und dem Beschuldigten des Strafverfahrens geführten Zivilprozess. Dieser muss in einem engen Zusammenhang mit dem Strafverfahren stehen (z. B. Schmerzengeldanspruch). Außerdem muss die Prozessbegleitung zur Wahrung der prozessualen Rechte des Opfers unter größtmöglicher Bedachtnahme auf seine persönliche Betroffenheit erforderlich sein. Dies beurteilt die die Prozessbegleitung anbietende Einrichtung.

Wer bietet Prozessbegleitung für Opfer häuslicher Gewalt an?
Prozessbegleitung für (weibliche und männliche) Opfer häuslicher Gewalt ab 16 Jahren bietet das Gewaltschutzzentrum Tirol an, weiters die Frauen- und Mädchenberatungsstelle Evita sowie der Verein Frauen gegen Vergewaltigung (beide nur für weibliche Opfer). Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche bieten das Kinderschutzzentrum sowie die Erziehungsberatungsstellen an, für männliche Jugendliche auch die Männerberatung.